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    Gewerbeamt Berlin: Gewerbeanmeldung, Termin, Kosten & Online-Anmeldung (2026)

    Hier finden Sie alles zur Gewerbeanmeldung in Berlin: Bezirk-Zuständigkeit, aktuelle Kosten, benötigte Unterlagen, Online-Optionen und typische Fehler – damit Ihre Anmeldung reibungslos klappt.

    Das Wichtigste in Kürze

    • Zuständigkeit: Ordnungsamt Ihres Bezirks (nach Betriebssitz)
    • Kosten: 26 € (natürliche Person) / 31 € (GmbH, UG) + ggf. 15 € Online-Gebühr
    • Online: Nur für bestimmte Rechtsformen möglich (nicht für GmbH/UG)
    • Dauer: Kann aktuell durch Systemumstellungen variieren
    • Start: Bei nicht-erlaubnispflichtigen Gewerben nach Abgabe der Anzeige möglich

    Berlin aktuell: Hinweise zur Bearbeitung (wichtig)

    • Systemumstellungen können derzeit zu längeren Bearbeitungszeiten führen
    • Bestätigungen werden vorübergehend teils postalisch versandt
    • Mit Abgabe der vollständigen Anzeige ist die Pflicht erfüllt – die Tätigkeit darf grundsätzlich gestartet werden (Ausnahme: erlaubnispflichtige Gewerbe)

    Quelle: ServicePortal Berlin – Gewerbe anmelden

    Gebühren und Unterlagen in Berlin

    LeistungGebühr
    Gewerbeanmeldung (natürliche Person)26 €
    Gewerbeanmeldung (juristische Person: GmbH, UG etc.)31 €
    Je weiterer gesetzlicher Vertreter13 €
    Online-Bearbeitungsgebühr (zusätzlich)15 €
    Gewerbeummeldung20 €
    Gewerbeabmeldungkostenlos

    Stand: Februar 2026 – bitte aktuelle Gebühren auf service.berlin.de bestätigen.

    Benötigte Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt)
    • Bei GmbH/UG i.G.: Gesellschaftsvertrag (notariell beglaubigt)
    • Bei Vertretung: Vollmacht + Ausweis des Vertreters
    • Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis

    Gewerbe in Berlin anmelden: Schritt-für-Schritt

    So melden Sie Ihr Gewerbe in Berlin an – online oder im Bezirksamt:

    1

    Zuständigen Bezirk ermitteln

    Das Ordnungsamt Ihres Bezirks ist zuständig – basierend auf dem geplanten Betriebssitz (nicht Wohnadresse). Bei mehreren Standorten: erster Hauptsitz entscheidet.

    2

    Online-Anmeldung prüfen

    Die vollständige Online-Anmeldung ist derzeit nur für natürliche Personen und Personengesellschaften möglich. GmbH/UG (auch i.G.) erfordern meist den persönlichen Weg oder Terminvereinbarung.

    3

    Unterlagen zusammenstellen

    Personalausweis/Reisepass, ggf. Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag bei juristischen Personen, Aufenthaltstitel bei nicht-EU-Staatsangehörigen.

    4

    Termin buchen oder online einreichen

    Über service.berlin.de Termin beim zuständigen Bezirksamt buchen oder – sofern möglich – direkt online einreichen. Bearbeitungszeiten können variieren (siehe Hinweis unten).

    5

    Gebühren zahlen

    26 € für natürliche Personen, 31 € für juristische Personen, zzgl. 15 € Online-Gebühr bei digitaler Einreichung. Zahlung meist per EC-Karte oder Überweisung.

    6

    Bestätigung erhalten & Tätigkeit starten

    Mit Abgabe der vollständigen Anzeige ist die Anmeldepflicht grundsätzlich erfüllt. Die Tätigkeit darf gestartet werden – Ausnahme: erlaubnispflichtige Gewerbe benötigen zusätzliche Genehmigungen.

    7

    Folgemeldungen abwarten

    Das Bezirksamt informiert automatisch Finanzamt, IHK/HWK und Berufsgenossenschaft. Sie erhalten den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

    8

    Krankenversicherung klären

    Als Selbständiger müssen Sie sich selbst krankenversichern. Prüfen Sie Ihre Optionen zwischen GKV und PKV – besonders bei gutem Gesundheitszustand kann sich ein Vergleich lohnen.

    Nach der Anmeldung: Krankenversicherung klären

    PKV-Optionen kostenlos prüfen (2 Min)

    Orientierung, kein Abschlussdruck

    Gewerbeamt Berlin nach Bezirk: Zuständigkeit & Kontakt

    In Berlin gibt es kein zentrales Gewerbeamt. Die Gewerbeanmeldung erfolgt beim Ordnungsamt Ihres zuständigen Bezirksamtes – entscheidend ist der Betriebssitz.

    Bürgertelefon Berlin

    115

    Montag bis Freitag: 7:00 - 18:00 Uhr

    Top 10 Gründe, warum Gewerbeanmeldungen in Berlin hängen bleiben

    Diese Fehler verzögern Anmeldungen am häufigsten – und wie Sie sie vermeiden:

    1

    Tätigkeitsbeschreibung zu breit oder zu eng

    Zu vage ('Dienstleistungen') führt zu Rückfragen, zu spezifisch schränkt später ein. Lösung: Konkret, aber mit Spielraum formulieren.

    2

    Fehlende Vertretungsunterlagen bei GmbH/UG

    Ohne Handelsregisterauszug und Gesellschaftsvertrag stockt die Anmeldung. Lösung: Vorab beim Notar/Registergericht besorgen.

    3

    Falscher Bezirk gewählt

    Zuständig ist der Bezirk des Betriebssitzes, nicht der Wohnadresse. Lösung: Betriebsadresse prüfen, dann zuständiges Ordnungsamt wählen.

    4

    Erlaubnispflichtige Tätigkeit ohne Erlaubnis

    Gastronomie, Makler, Bewachung etc. brauchen zusätzliche Genehmigungen. Lösung: Vor der Anmeldung Erlaubnispflicht prüfen.

    5

    Unvollständige Gesellschafterangaben

    Bei Personengesellschaften müssen alle Gesellschafter erfasst werden. Lösung: Vollständige Liste mit Geburtsdaten und Adressen vorbereiten.

    6

    Online-Anmeldung für GmbH versucht

    Die vollständige Online-Anmeldung ist für juristische Personen meist nicht möglich. Lösung: Termin im Bezirksamt vereinbaren.

    7

    Kein gültiger Aufenthaltstitel

    Nicht-EU-Bürger benötigen Aufenthaltstitel mit Arbeitserlaubnis. Lösung: Vorab bei Ausländerbehörde klären.

    8

    Falsches Startdatum angegeben

    Rückwirkende Anmeldung ist nur begrenzt möglich und kann Bußgelder nach sich ziehen. Lösung: Zeitnah anmelden, max. wenige Wochen rückwirkend.

    9

    Nebenerwerb nicht als solchen gekennzeichnet

    Kann Auswirkungen auf Krankenversicherungsstatus haben. Lösung: Haupt- oder Nebenerwerb korrekt angeben.

    10

    Keine Krankenversicherung geklärt

    Als Selbständiger besteht Versicherungspflicht. Lösung: Vor oder direkt nach Anmeldung GKV/PKV-Status klären.

    Häufig gestellte Fragen zur Gewerbeanmeldung in Berlin

    Nach der Gewerbeanmeldung: wichtigste nächste Entscheidung

    Mit dem Gewerbeschein sind Sie offiziell selbständig. Damit besteht auch die Pflicht zur Krankenversicherung (§ 193 VVG). Als Selbständiger können Sie frei zwischen GKV und PKV wählen – ein Vergleich kann sich lohnen.

    Über diesen Artikel

    Autor: Steffan GrundFachredakteur Gewerbeanmeldung & Versicherung

    Geprüft von: G. WeberPrüfung: Faktencheck, Quellenvalidierung, Aktualität

    Methodik: Diese Seite verwendet ausschließlich offizielle Quellen (ServicePortal Berlin, Gewerbeordnung). Inhalte werden regelmäßig auf Aktualität geprüft.

    Quellen: ServicePortal Berlin, Gewerbeordnung (GewO), IHK Berlin

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